Welche Führerscheinklassen bzw. Fahrerlaubnisklassen bildet die Fahrschule Körber aus?

Hier erfährst Du alles, was Du zu den verschiedenen Führerscheinklassen bzw. richtigerweise Fahrerlaubnisklassen wissen musst und die für dich wichtigste Frage ist, bildet die Fahrschule Körber, diese Klasse aus.
Falls Du hier keine Antworten auf Deine Fragen finden solltest, wende Dich gerne direkt an uns. Ob Motorrad Führerschein, Auto oder LKW. Natürlich bieten wir auch den Führerschein Klasse B197 an.

-leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

oder

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

oder

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmoto

  • Mindestalter: 15
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Schwere Krafträder

– „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW


  • Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige
  • Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Leichtkrafträder

– Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW


  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.


  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


  • Mindestalter: 18
  • beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM, L
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.


  • Mindestalter: 18
  • beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorbesitz Kl. B, Einschluss: Keine
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Die Schulung besteht aus drei Teilen:
    Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden á 60 Minuten 
    Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden á 60 Minuten
    Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde á 60 Minuten


    Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht
    öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
    Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
    denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
  • Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
    Theoretischer Schulungsstoff:
    4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
    (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A) 
    Praktischer Übungsstoff:
    5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
    (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und
    Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

    Alles was du über die Fahrerschulung B196 wissen musst.

Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 gibt es seit April 2021.

Besonderheiten:
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. 
Es werden mindestens 10 Schalterstunden gebraucht + 1 Testfahrt.
Die Praktische Prüfung findet mit einem Auto mit Automatikgetriebe statt.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.


  • Mindestalter: 18
  • beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM, L
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


  • Mindestalter: 21 Jahre
  • 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
  • oder Berufsaubildung
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!


  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
  • Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter:
    • 21 Jahre
    • 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
    • oder Berufsaubildung
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
  • Beinhaltet Klasse:
    • C1E, BE, T;
    • D1E bei Besitz von Klasse D1;
    • DE bei Besitz von Klasse D
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
  • Fahrzeugart Große Busse

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Geltungsdauer:                  befristet auf 5 Jahre

    Vorbesitz erforderlich:        Ja, Klasse B

    Beinhaltet Klasse:              D1

    Sehvermögen:                   Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

    Erste Hilfe:                        Erste-Hilfe-Kurs

    Sonstige Unterlagen:          Ärztliches Zeugnis

  • Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden. 


  • Mindestalter:                 21 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D1

  • Geltungsdauer:             befristet auf 5 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse D1

  • Beinhaltet Klasse:          BE; C1E bei Besitz von C1

  • Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Erste Hilfe:                   Erste-Hilfe-Kurs

  • Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter: 24 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D
  • Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter:
    • 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach
      vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer
      Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit
      mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B
      besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in
      Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im
      Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
    forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
    werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
    mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
    sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
    und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
    diesen Fahrzeugen und Anhängern.

  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
  • Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
  • Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

  • Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

  • Mindestalter: 15
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: Keine