Ab sofort gilt in Bayern in den Fahrschulen wieder die 3G-Regel
Änderung der 15.Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar 2022
- Zutritt zu den Filialen für Interessenten*innen und Fahrschüler*innen mit dem Status Geimpft oder Genesen oder Getestet (negativen Antigentest) möglich
- Auch die praktische Ausbildung und der theoretische Präsenzunterricht in den Filialen wird nach 3-G-Regel durchgeführt.
- Ein jeweils gültiger Nachweis ist unseren Mitarbeitern*innen unaufgefordert vorzuzeigen (digitales Impf-oder Genesenen-Zertifikat bzw. negatives Testergebnis)
- Für theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen gilt der Zugang über die 3-G-plus-Regel (d.h. geimpft, genesen oder mit aktuellem negativen PCR-Test)
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten und Fahrzeugen der Fahrschule