DEIN WEG ZUM FÜHRERSCHEIN
Von der ersten Frage
bis zum Führerschein.
Was kommt wann – und wer kümmert sich darum? Hier findest du den Ablauf für den regulären Ersterwerb, besonders für den Autoführerschein. Beratung, Antrag und Ausbildung greifen ineinander; nicht alles muss streng nacheinander stattfinden.
Bei Vorbesitz, Umschreibung, Begleitetem Fahren oder besonderen Klassen unterscheiden sich die Anforderungen. Deinen persönlichen Weg und offene Fragen besprechen wir mit dir. Eine feste Ausbildungsdauer können wir daraus nicht ableiten.
01 / DEIN START
Beratung und Anmeldung.
Komm für eine persönliche Beratung in eine Körber-Filiale. Sag uns, was du fahren möchtest und welche Fahrerlaubnisse du schon besitzt. Gemeinsam ordnen wir Klasse, Ausbildungsweg und deine Fragen ein. Bei Auto sind etwa Schaltung, Automatik und B197 unterschiedliche Wege.
Die Anmeldung bei der Fahrschule und der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde sind zwei verschiedene Schritte. Unsere bestehende Anmeldeseite erklärt den Einstieg vor Ort und verlinkt den bisherigen Online-Zugang.
02 / VORBEREITEN
Welche Unterlagen brauchst du?
Für den regulären Erstantrag der Klasse B gehören insbesondere folgende Nachweise dazu:
- Identitäts- und Geburtsnachweis, etwa mit Personalausweis oder Reisepass, entsprechend den Behördenanforderungen.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
- Eine Sehtestbescheinigung beziehungsweise ein anerkannter augenärztlicher Nachweis.
- Ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe.
- Die Antragsangaben einschließlich deiner ausbildenden Fahrschule.
Das ist keine abschließende Liste für alle Klassen. Bei Lkw, Bus, Vorbesitz oder besonderen Verfahren können weitere Nachweise erforderlich sein. Prüfe die aktuelle Liste der zuständigen Behörde und kläre deinen Fall mit uns.
Quellen: FeV § 21 und München: Fahrerlaubnis-Erstantrag. Informationen zum bestehenden Kursangebot findest du unter Erste Hilfe.
03 / BEI DER BEHÖRDE
Den Führerschein beantragen.
Du beantragst die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde. Die Stadt München bietet für den Erstantrag einen schriftlichen und einen Online-Weg an. Nutze die aktuellen Formulare und Hinweise der Behörde; die Anmeldung in der Fahrschule ersetzt diesen Antrag nicht.
Die Behörde prüft die Voraussetzungen und beauftragt die zuständige Technische Prüfstelle, wenn eine Prüfung erforderlich ist. Frage rechtzeitig nach fehlenden Unterlagen und stimme mit uns ab, was für deine weitere Planung geklärt sein muss. Eine bestimmte Bearbeitungszeit oder einen Prüfungstermin versprechen wir nicht.
Quellen und nächster Schritt: Antrag bei der Stadt München, FeV §§ 21 und 22. Außerhalb der städtischen Zuständigkeit wendest du dich an deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
04 / VERSTEHEN
Theorie lernen und vertiefen.
Vier Standorte, vier Theorieabende: Von Montag bis Donnerstag kannst du bei Körber am Theorieunterricht teilnehmen. Jeder Abend findet an einem anderen Standort statt. Als Körber-Schüler kannst du die Standorte flexibel nutzen. Themen und Termine findest du im bestehenden Theorieplaner auf unserer Unterrichtsseite.
Wiederhole die Inhalte mit aktuellen Lernmaterialien, bringe Fragen mit und besprich deinen Lernstand. Wie viel Grund- und Zusatzstoff für dich erforderlich ist, hängt von Klasse und Vorbesitz ab. Der Ferienkurs bündelt Theorieunterricht, nicht die gesamte Ausbildung einschließlich Praxis und Prüfungen.
05 / ANWENDEN
Schritt für Schritt Fahrpraxis aufbauen.
Die praktische Ausbildung knüpft an deinen Lernstand an. Du übst Fahrzeugbedienung und sicheres Verhalten in unterschiedlichen Verkehrssituationen. Besprich mit deinem Fahrlehrer, was schon sicher gelingt und was du noch festigen solltest.
Die erforderlichen Ausbildungsinhalte richten sich nach deinem Weg. Eine pauschale Zahl an Übungsfahrten sagt nicht, wann du prüfungsreif bist. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der vorgeschriebene Umfang absolviert und das Ausbildungsziel erreicht ist. Quelle: FahrschAusbO § 6.
06 / WISSEN ZEIGEN
Die Theorieprüfung vorbereiten.
Für den regulären Ersterwerb müssen Theorieausbildung, Abschlussbestätigung und Prüfauftrag geklärt sein. Stimme deinen Ausbildungsstand und die nächsten Schritte mit uns ab. Frühestens drei Monate vor dem Mindestalter ist die Theorieprüfung möglich; daraus ergibt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.
Halte die in deiner Prüfungsinformation genannten Nachweise und dein geeignetes Ausweisdokument bereit. Die Detailseite erklärt Fragen, Fehlerpunkte, Ablauf und Wiederholung. Quelle: FeV § 16.
Deine Theorieprüfung im Detail →07 / SICHER FAHREN
Zur praktischen Prüfung.
Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, besprichst du mit der Fahrschule die Prüfungsanmeldung und Terminabstimmung. Prüfstelle und Fahrschule haben unterschiedliche Aufgaben: Die Fahrschule bestätigt den Ausbildungsabschluss, die Prüfung wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen.
Beim regulären Ersterwerb folgt die praktische Prüfung auf die bestandene Theorieprüfung. Sie ist frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich. Du zeigst, dass du das Fahrzeug sicher führen und Verkehrsaufgaben bewältigen kannst. Sonderfälle, etwa bestimmte Erweiterungen, haben andere Voraussetzungen. Quelle: FeV §§ 15 und 17.
Frage vorab nach Treffpunkt, Ausweis und erforderlichen Nachweisen. Ein Termin ist erst mit der konkreten Abstimmung gesichert; diese Informationsseite löst keine Buchung aus.
Deinen Prüfungsstand mit uns klären →08 / GESCHAFFT
Wann darfst du selbst fahren?
Eine bestandene Prüfung allein ersetzt noch nicht die Erteilung der Fahrerlaubnis. Nach FeV § 22 wird sie durch Aushändigung des Führerscheins oder eines zulässigen vorläufigen Nachweises erteilt. Wie die Aushändigung in deinem Fall erfolgt, klärst du mit Prüfstelle und Behörde.
Achte auf das Mindestalter und die für dich geltenden Beschränkungen oder Auflagen. Für Begleitetes Fahren ab 17 und vorläufige Nachweise gelten besondere Regeln. Fahre erst, wenn deine Berechtigung und deren Bedingungen geklärt sind.
Quelle: FeV § 22. Bei Fragen vor oder nach der Prüfung sind wir persönlich für dich da.
Deine Körber-Filiale finden →Dein Weg bleibt individuell.
Quellenstand: . Diese Übersicht verbindet die vorhandenen Körber-Ausbildungsinformationen mit den verlinkten amtlichen Grundlagen. Zuständigkeiten, Nachweise und Regeln können sich ändern. Maßgeblich sind dein konkreter Ausbildungsweg und die aktuellen Vorgaben.
Für B196, Erweiterungen oder eine Umschreibung ist diese Ersterwerbs-Schrittfolge nicht unverändert übertragbar. Lass dich dazu persönlich beraten.